Allgemeine Geschäftsbedingungen
Riegel & Jobst GbR – Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen
§ 1 Geltung
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allge- meinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden schließen.
Unsere Kunden erkennen mit dem Absenden einer Buchungsanfrage, allerspätestens mit dem Zusteigen zur Gondel die nachfolgend aufgeführten Bedingungen an.
Ohne Anerkennung der Geschäfts- und Beförderungsbedingungen ist eine Fahrt mit Gondel Nymphenburg nicht möglich.
§ 2 Vertragsschluss
Unsere Angebote sind unverbindlich.
Durch Aufgabe einer Bestellung oder durch Verwenden des Buchungsanfrageformulars macht der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages.
Der Vertrag kommt zustande, sobald wir das Angebot des Kunden schriftlich annehmen.
Frägt der Kunde telefonisch an, senden wir dem Kunden ein schriftliches, verbindliches Angebot zu. Der Kunde kann dieses dann binnen zwei Wochen schriftlich annehmen. In diesem Fall kommt der Vertrag erst mit der Angebotsannahme durch den Kunden zustande.
Gutscheine haben nach Ausstellung 2 Jahre Gültigkeit.
§ 3 Preise und Zahlung
Die Bezahlung erfolgt stets vor Ort. Die Fahrt entfällt, falls der Kunde nicht vor Ort bezahlt.
§ 4 Versendung der Ware
Umfasst der Vertragsgegenstand die Lieferung einer Kaufsache oder die Lieferung eines Gutscheins, so versenden wir die Ware erst nachdem der Kaufpreis vollständig bezahlt ist.
Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, bestimmen wir die angemessene Ver- sandart nach billigem Ermessen. Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und sind für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich. Eine von uns genannte Versanddauer ist daher stets unverbindlich.
Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschä- digung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an den Kunden ausgeliefert wird oder der Kunde in Annahmeverzug gerät. In allen anderen Fällen geht die Gefahr mit der Auslieferung der Ware an das Trans- portunternehmen auf den Kunden über.
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Zah- lung des Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) vor.
§ 5 Lieferzeiten, Gondelfahrten
Die Ausführung der Fahrten erfolgt an dem im Vertrag festgelegten Termin. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Änderung des vertraglich vereinbarten Termins. Eine Änderung steht in unserem Ermessen.
Bei Gutscheinen erfolgt die Terminvereinbarung zwischen uns und dem Beschenkten. Die Festlegung dieses Termins hat schriftlich zu erfolgen.
Da Fahrten mit einer venezianischen Gondel sehr witterungs- und insbesondere windabhängig sind, behalten wir uns vor, Fahrten kurzfristig abzusagen bzw. abgestimmte Anlege- und Zusteigestellen sowie Fahrtrouten zu verändern.
Wir behalten uns vor, die gewählte und bestellte Kleidungsvariante nach unserem Ermessen zu verändern, falls dies z.B. aufgrund der Witterung notwendig erscheint. Bezahlte Aufpreise werden in diesen Fällen vor der Fahrt erstattet.
§ 6 Verhalten in der Gondel
Den Anweisungen des Gondoliere ist unbedingt Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere für das Ein- und Aussteigen, die Reihenfolge des Ein- und Aussteigens sowie für die Sitzordnung in der Gondel. Das aus der Gondel lehnen ist während des An- und Ablegens untersagt. Arme, Hände und Beine dürfen zu keiner Zeit über die Bordwand hinausragen. Das Festhalten an der Bordwand ist insbesondere beim An- und Ablegen strikt untersagt.
Wir behalten uns vor Personen von der Beförderung auszuschließen.
Während der Fahrt ist das Aufstehen nicht gestattet. Kinder müssen während der gesamten Fahrt beaufsichtigt werden und können daher nur in Begleitung Erwachsener an Bord ge- nommen werden. Die Bordwand einer venezianischen Gondel ist sehr niedrig. Daher besteht insbesondere für Kinder die Gefahr des Hinausfallens.
Hunde dürfen mit an Bord genommen werden, soweit die Platzverhältnisse in der Gondel dies zulassen, der Hund während der gesamten Fahrt angeleint ist und beaufsichtigt wird, der Hund andere Gäste nicht gefährdet und alle weiteren Gäste in der Gondel ihr Einverständnis erklären.
Ein Anspruch auf die Beförderung von Gegenständen und Sachen besteht nicht. Diese können nur dann mit an Bord genommen werden, falls die Sicherheit und Ordnung an Bord nicht gefährdet ist. Die Mitnahme von großem Gepäck oder Fahrrädern ist generell nicht möglich.
§ 7 Historisches Schlossensemble Nymphenburg
Unsere venezianische Gondel fährt innerhalb des historischen Schlossensembles Nymphenburg. Die von der Bayerischen Schlösserverwaltung erlassenen Vorschriften und Regularien sind daher zwingend einzuhalten. Hierzu gehören insbesondere die Leinenpflicht für Hunde auch in der Gondel sowie der Genehmigungsvorbehalt für Foto- und Filmaufnahmen.
§ 8 Foto und Filmaufnahmen
Jegliche Foto- und Filmaufnahmen müssen im Bereich der gesamten Schlossanlage durch die Schloss- und Gartenverwaltung Nymphenburg – ggf. gegen eine Nutzungsentschädigung – genehmigt werden. Für die Einholung einer solchen Genehmigung sind Sie selbst verantwortlich. Wir prüfen das Vorhandensein einer Genehmigung nicht, vermitteln jedoch gerne den Kontakt zur Schloss- und Gartenverwaltung Nymphenburg.
Ausgenommen von der Genehmigungspflicht durch die Schlösserverwaltung sind lediglich „private Aufnahmen für das Familienalbum“.
Die Foto- bzw. Filmaufnahmen – privat oder kommerziell – und deren Verwendung müssen mit dem Ansehen der Bayerischen Schlösserverwaltung, der Schlossanlage Nymphenburg und von Gondel.Info vereinbart sein. Die Bayerische Schlösserverwaltung und auch wir be- halten uns daher vor, die Foto- bzw. Filmaufnahmen und/oder deren Verwendung abzu- lehnen bzw. zu untersagen.
Wir bitten uns von den aufgenommenen Motiven digitale Belegexemplare (Foto- bzw. Film- datei in Originalauflösung) inkl. einfachem Nutzungsrecht zur freien Verwendung in eigenen Veröffentlichungen (Websites, Social Media Sites, Prospekten, …) in originaler, abgeänderter, bearbeiteter und/oder umgestalteter Form zu überlassen. Die konkrete Verwendung spre- chen wir mit den Fotografen ab.
Die Regelungen zu Belegexemplaren für die Bayerische Schlösserverwaltung entnehmen Sie bitte der mit der Verwaltung ggf. abgeschlossenen Fotogenehmigung.
§ 9 Sicherheitseinrichtungen
Unsere Gondeln sind mit den vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen ausgestattet. Für alle erwachsenen Passagiere stehen Schwimmwesten zur Verfügung. Für Kinder bis 6 Jahren sind einige spezielle Schwimmwesten an Bord. Unsere Gondel verfügt zudem über einen Rettungsring.
Der Wunsch eine Schwimmweste anlegen zu wollen, ist dem Gondoliere vor Beginn der Fahrt mitzuteilen.
§ 10 Haftung
Die Nutzung unserer Gondel erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Passagiere haben auf persönlichen Gegenstände (Geldbörse, Fotoapparat, Mobiltelefon, Kleidungs- und Gepäckstücke, usw.) selbst zu achten.
Abweichungen von Routen und Fahrzeiten durch Witterungsverhältnisse oder sonstige unabwendbaren Verkehrsbehinderungen begründen keine Ersatzansprüche.
Unsere Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit be-chränkt. Dies gilt insbesondere bei Unglücks- und Schadensfällen, die durch Eigenverschul- den der Betroffenen, insbesondere durch Nichtbefolgung von Anweisungen des Gondolieres, verursacht wurden.
§ 11 Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind ausschließlich die Gerichte unseres Geschäftssitzes für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis zuständig.